Ablösbarkeit
von Car Wrapping Folien
Die von BRUXSAFOL herausgegebenen aktuellen Pflege- und Nutzungsbedingungen sind dem Kunden bei Übergabe des mit BRUXSAFOL Car Wrapping Folien verklebten Fahrzeugs auszuhändigen und zu erläutern.
Entfernung von BRUXSAFOL Car Wrapping Folien
BRUXSAFOL Car Wrapping Folien sind mit hochwertigen Haftklebstoffen mit permanenter Endhaftung ausgerüstet. Es ist nicht auszuschließen, dass beim Abziehen Klebstoffreste auf dem Untergrund verbleiben. Diese können jedoch mit einem silikonfreien Industriereiniger auf Citrusbasis beseitigt werden. BRUXSAFOL übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Geschwindigkeit oder Leichtigkeit der Entfernung von BRUXSAFOL Car Wrapping Folien.
Voraussetzung für eine Ablösbarkeit der BRUXSAFOL Car Wrapping Folien ist eine Untergrund- und Umgebungstemperatur von mindestens +20°C. Die BRUXSAFOL Car Wrapping Folien sollten an einer Ecke vorsichtig mit Hilfe eines Messers gelöst und im 180°-Winkel langsam abgezogen werden. In der Praxsis hat sich ebenso das Abziehen unter einem 30°-Winkel als vorteilhaft herausgestellt. Eine gleichzeitige, moderate Erwärmung der verklebten Folie mit einem Heißluftföhn auf +40°C bis maximal +60°C erleichtert den Abziehvorgang wesentlich. Zu empfehlen ist auch die Verwendung eines handelsüblichen Heißdampfgerätes. Das Ablöseverhalten wird darüber hinaus maßgeblich von der Vorreinigung, Art und Beschaffenheit des Untergrunds und den Nutzungsbedingungen beeinflusst.
Hinweise zur Gewährleistung
Bei Nichteinhaltung der Verarbeitungsrichtlinien sowie der Pflegeund Nutzungsbedingungen ist eine Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
Die Dauer der Haltbarkeit der Fahrzeugverklebung von BRUXSAFOL Car Wrapping Folien wird unter anderem durch die exakte Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien sowie der Pflege- und Nutzungsbedingungen bestimmt. Weitere Informationen zur Haltbarkeit finden Sie auch in den zum Produkt zugehörigen Datenblättern.
Die Verarbeitung (Verklebung und Entfernung) von BRUXSAFOL Car Wrapping Folien darf ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal (also ausgebildeten und erfahrenen Werbetechnikern oder Verklebern) durchgeführt werden.
Die Dauer der Haltbarkeit der Fahrzeugverklebung von BRUXSAFOL Car Wrapping Folien wird unter anderem durch die exakte Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien sowie der Pflege- und Nutzungsbedingungen bestimmt. Weitere Informationen zur Haltbarkeit finden Sie auch in den zum Produkt zugehörigen Datenblättern.
Die Verarbeitung (Verklebung und Entfernung) von BRUXSAFOL Car Wrapping Folien darf ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal (also ausgebildeten und erfahrenen Werbetechnikern oder Verklebern) durchgeführt werden.
Für die Qualität der Verklebung ist das ausführende, qualifizierte Fachpersonal verantwortlich. Für die Einhaltung der Pflege und Nutzungsbedingungen trägt der Eigentümer des folienbeschichteten Fahrzeugs die Verantwortung. Die in diesen Verarbeitungsrichtlinien enthaltenen Angaben basieren ausschließlich auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen. Sie stellen weder eine vereinbarte Beschaffenheit, noch die Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie im Hinblick auf unsere BRUXSAFOL Car Wrapping Folien dar. Kosten für die Entfernung einer Verklebung werden von uns nicht übernommen.
Wird durch den Fahrzeugeigentümer eine optische Veränderung der Folie festgestellt, ist umgehend der folierende Fachbetrieb aufzusuchen, um evtl. auftretende Schäden am Fahrzueg zu vermeinden.
Eine Gewährleistung und Haftung ist insbesondere ausgeschlossen bei:
- Zum Zeitpunkt der Verklebung nicht vollständig getrockneten bzw. nicht vollständig ausgehärteten Neulackierungen
- Verklebungen auf ungeeigneten Untergründen und auf nicht fachgerecht ausgeführten Lackierungen
- Unsachgemäß vorbereiteten Untergründen
- Verwendung von BRUXSAFOL-Materialien in Kombination mit Fremdmaterialien
- Nicht chargenreinen Verklebungen für ein zu beklebendes Objekt
- Nicht für die vorgesehene Anwendung empfohlenen Produkten bzw. Produktkombinationen
- Unsachgemäß bzw. nicht fachmännisch ausgeführten Verklebungen durch nicht entsprechend qualifizierte Personen
- Lackablösungen beim Entfernen der Folie sowie Lackveränderungen (z. B. „Phantombilder“)
- Folienablösungen aus scharfkantig gewinkelter Sickengeometrie (häufig anzutreffen bei Nutzfahrzeugen wie z. B. Liefer- oder Kastenwagen)